Ab Montag den 15.11.21 gilt die neue Umgangsverordnung des Land Brandenburg (Link), welche folgende Bestimmungen für uns vorgibt.
Für alle Volljährigen ab 18 Jahren
- Die Teilnahme am Kontaktsport ist nur geimpft oder genesen möglich.
- Unter Kontaktsport fallen der Kindersport, Prellball, Basketball und Cheerleading.
Für Jugendliche unter 18 Jahren
- Weiterhin vorzuzeigen ist der Impfnachweis, Schultestnachweis oder die Bestätigung eines Erziehungsberechtigten über den Negativ-Status.
Für Kinder bis 12 Jahren
- Es fallen hier weiterhin keine Testnachweise an.